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Aktuelle News
02 Jun. 2007
!!! Keine Einstellgebühren !!! *
In der Kategorie Elfenbein werden Gegenstände aus Privatbesitz versteigert, die unter das Artenschutzgesetz fallen und nur mit einer entsprechenden EU Vermarktungsgenehmigung (Cites – Zertifikat), den Besitzer wechseln dürfen.
Nähere Informationen zum Einstellen eines Artikels erhalten Sie unter der Hilfe – Funktion.

Durch diese Vermarktungsgenehmigungen ist die rechtliche Grundlage geschaffen, diese seltenen und schönen Gegenstände vorstellen zu dürfen..

Für Sie als Endabnehmer besteht keine weitere Bescheinigungspflicht.

Der Gewinner der jeweiligen Auktion erhält zusätzlich die entsprechende EU-Vermartkungsgenehmigung (Cites-Zertifikat), bei der es sich um ein amtliches Dokument handelt.

In den Kategorien Schmuck und Exklusives können Artikel angeboten werden, die frei handelbar sind und der jeweiligen Kategorie entsprechen. Für diese Kategorien gelten niedrigere Gebührensätze.

Ablauf der Auktion:
Ein angebotener Artikel wird für einen Zeitraum von 14 Tagen eingestellt. Nach erfolglosem Ablauf wird der Artikel automatisch wieder neu eingestellt.

Dieser Turnus kann so lange wiederholt werden, bis ein Artikel verkauft ist.


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