In der Kategorie Schmuck können Sie Artikel einstellen, nachdem Sie sich angemeldet haben. Nach Zahlungseingang der Gebühr wird Ihr Artikel frei geschaltet. Mit Einstellen des Artikels kommt ein 14tägiger Vertrag zustande, der sich stillschweigend um jeweils weitere 14 Tage verlängert, bis der Gegenstand verkauft ist, oder Sie die Auktion gestoppt haben.
In der Kategorie Elfenbein ist verkaufen ist nur dem Administrator erlaubt, da jeder Vorgang zunächst geprüft werden muß. Sie können Ihren Artikel aber bereits einstellen wenn eine Vermarktungsgenehmigung vorliegt und Sie sich angemeldet haben. Der Artikel wird im 14tägigen Turnus automatisch neu eingestellt.
Alle Elfenbein-Auktionen werden vor der Veröffentlichung manuell vom Administrator überprüft, was eine persönliche Rücksprache inkl. Überprüfung der Genehmigung mit sich zieht.
In der Kategorie Elfenbein können generell Gegenstände angeboten werden, die dem Artenschutz obliegen.
Voraussetzung hierfür ist das so genannte „Cites – Papier“, das für jeden einzelnen Gegenstand vorliegen muß !
Liegt keine Genehmigung vor, so können Sie diese entweder selber beantragen oder hierfür unsere Hilfe in Anspruch nehmen. Die Kosten hierfür finden Sie in der Verlinkung.
Sobald Sie eine Genehmigung haben, senden Sie diese in digitaler Form nebst digitalen Bildern des Artikels und einem vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Auftragsformular an uns.
Das Auktionshaus internet-auktion.org (elfenbeinauktion.de) übernimmt für Sie den Verkauf / Versteigerung des Artikels.
Falls es sich um Elfenbein handelt, ist es in jedem Fall sinnvoll, eine Vermarktungsgenehmigung zu beantragen, da hierdurch eine Wertsteigerung erreicht wird.
Für einen Unkostenbeitrag von € 55,00 erhalten Sie von uns vorbereitete Unterlagen (Erklärungen, Anträge, etc.), in die Sie lediglich Ihre persönlichen Daten einsetzen und alles zusammen mit schönen Fotos an die zuständige Behörde schicken. Die Gegenstände verbleiben bei Ihnen.
Wenn mehrere Gegenstände in einer Vermarktungsgenehmigung zusammengefasst sind, müssen diese entsprechend als ein Artikel eingestellt werden.
Falls sie keine Preisvorstellung geben wir Ihnen gern Vorschläge im Rahmen des Auftrages.
Zum Ablauf:
1. Übersenden Sie uns das unterschriebene Auftragsformular, Bildmaterial und das Cites Papier (Kopie).
2. Überweisen Sie bitte die Einstellgebühr in Höhe von brutto € 102,00 für 6 Monate im Voraus (12 x 14 Tage).
3. Nachdem die Beträge für die „Sofortkauf“ - Funktion und das Mindestgebot festgelegt sind, wird der Artikel nach Prüfung eingestellt, bzw. freigeschaltet.
4. Zur jeweils nächsten Auktion können die Beträge geändert werden.
5. Falls ein Auktionstermin fruchtlos abgelaufen ist, wird der Artikel automatisch wieder eingestellt.
6. Nach erfolgreichem Ablauf der Auktion erhalten Sie die Adresse des Kunden, an den Sie Ihren verkauften Artikel nach Zahlungseingang übersenden. Hierfür kann von uns ein Abholauftrag veranlasst werden.
7. Sie erhalten von uns eine Abschlussrechnung.
Der Verkäufer trägt 15 % Provision bei beendeter Auktion, sowie die Einstellgebühr von € 8,50/14Tage.
Mit dem Einstellen eines Artikels kommt ein Vertrag mit einer Mindestlaufzeit von 6 Monaten zustande. Die Gebühr ist für die Vertragslaufzeit im Voraus zu entrichten.
Der Vertrag verlängert sich stillschweigend um jeweils weitere 6 Monate, bis der Gegenstand verkauft ist, oder Sie die Auktion gestoppt haben.